Im Zusammenhang mit Armbanduhren wurde früher der Begriff „stoßsicher“ dahingehend definiert, dass ein Fall einer Uhr aus einem Meter Höhe auf einen Hartholzboden zu keinem Schaden des Uhrwerks führen soll.
Heute gibt die DIN 8308 die Anforderungen, die an eine als stoßsicher bezeichnete Uhr gestellt werden, vor. Das Prüfverfahren bestimmt einen Hammerschlag mit einer Geschwindigkeit von 4,43 m/s, wobei der Hammer 250 Gramm schwer ist. Die dadurch bewirkte Gangabweichung darf nicht mehr als +/- 60 Sekunden pro 24 Stunden betragen. Uhrgehäuse und Werk müssen den Schlag überstehen, ohne funktionsstörende Beschädigungen zu erleiden. Die Geschwindigkeit von 4,43 m/s leitet sich aus der früheren Definition ab.
Die Stoßsicherheit eines Uhrwerks wird durch die Stoßsicherung, die das Unruhlager sowie die empfindlichen Unruhzapfen bei Stößen vor Bruch und Beschädigung schützen soll, gewährseistet. Uhrgehäuse und –glas sind je nach Bauart des einzelnen Modells mehr oder weniger gegen Stöße gewappnet.
Hinweis: Es wird dringend davon abgeraten, diese Notfallfunktion einer Armbanduhr selbst zu testen, da eine Uhr dabei auf jeden Fall Beschädigungen, selbst wenn diese nicht funktionsstörend sind, erleidet.
Siehe auch unter STOSSSICHERUNG